„In diesem Dokument ist die Unterschrift gefälscht!“ – eine Aussage, die ich oft am Telefon höre, vor allem, wenn es um Testamente geht. Man möchte dann gern ein „graphologisches Gutachten“ erstellen lassen und so die Frage der Echtheit oder Urheberschaft klären bzw. feststellen, ob es sich um eine Unterschriftenfälschung handelt.
Dies ist allerdings nicht die Aufgabe eines Graphologen, sondern eines Schriftsachverständigen. Mehr Informationen über die Differenz zwischen Graphologie und Schriftvergleichung erhalten Sie hier.
In Fällen der Echtheitsprüfung bzw. der forensischen Handschriftenuntersuchung wenden Sie sich bitte direkt an meinen adäquat ausgebildeten Kollegen Hartmut Mutschler. Vorsicht bei unseriösen Angeboten. Nota bene: Graphologen sind keine Schriftsachverständigen.