(Unter)schrift echt oder gefälscht?

„In diesem Dokument ist die Unterschrift gefälscht!“ – eine Aussage, die ich oft am Telefon höre, vor allem, wenn es um Testamente geht. Man möchte dann gern ein „graphologisches Gutachten“ erstellen lassen und so die Frage der Echtheit oder Urheberschaft klären bzw. feststellen, ob es sich um eine Unterschriftenfälschung handelt. Oft geht es nicht nur um die Unterschrift, sondern um die Fälschung eines gesamten Dokuments. Auch die bayerische Polizei informiert zum Thema „forensische Handschriftenuntersuchung“ auf ihrer Website.

Diese Tätigkeit wird von Schriftsachverständigen durchgeführt. Einige Graphologen sind zudem auch Schriftvergleicher, allerdings muss man sich dies im Vorfeld klären und vor allem sicherstellen, für welchen Zweck man ein schriftvergleichendes Gutachten benötigt – für private oder gerichtliche Zwecke. Mehr Informationen über die Differenz zwischen Graphologie und Schriftvergleichung erhalten Sie hier.

In Fällen der Echtheitsprüfung bzw. der forensischen Handschriftenuntersuchung greifen wir auf adäquat ausgebildete Kollegen zurück, da nicht jeder Graphologe auch ein Schriftsachverständiger ist.

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